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LeserInnenbrief der bAIK an die Presse:
erschienen in der Printausgabe vom 17.04.2013
Betreff:
Kurzartikel in Die Presse vom 11.04.2013 „Vermessungsfehler: EU will 64,2 Mio. von Österreich“
und vom 12.04.2013 „Flächen zu groß bemessen: EU will von Österreich Geld zurück“
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Presse berichtete am 11. April, dass die EU-Kommission von Österreich wegen Fehlern bei der Vermessung von landwirtschaftlichen Flächen Millionenbeträge zurück verlangt. Wen wundert dies, wenn man feststellen muss, dass jene Fachleute, die das Vermessungswesen studiert haben und als Beruf ausüben, bei diesen Vorhaben nicht eingebunden waren bzw. sind.
Für Spezialaufgaben sollte man eben Fachleute und nicht kürzlich angeschultes Personal einsetzen. Nun will die EU von Österreich bzw. den leidgeprüften Landwirten Geld zurück. Wären Zivilgeometer eingesetzt worden, dann müssten weder Steuerzahler noch Landwirte um ihr Geld fürchten. Hier hat das Ministerium eindeutig am falschen Platz gespart!
Wenn man zuletzt liest, dass im Ministerium eine Arbeitsgruppe dazu eingerichtet wurde, und feststellen muss, dass die Profis im Vermessungswesen, die österreichischen Zivilgeometer, in dieser Arbeitsgruppe nicht eingebunden sind, so fragt man sich, wie ernsthaft diese Ansätze sind. Ja will man sich in 1 bis 2 Jahren dem gleichen Vorwurf der Rückzahlungsforde-rungen wiederum aussetzen. Offensichtlich ja!
Wenn es sich um Fragen der Medizin und Gesundheit handelt, wird wohl die Ärzteschaft eingebunden. Wenn Steuer- und Finanzprobleme behandelt werden, werden wohl Steuerberater hinzugezogen. Wenn rechtliche Materien zu erörtern sind, wendet man sich in der Regel an die Rechtsanwalts- und an die Notariatskammer. Und bei Vermessungsproblemen glaubt man, dass diese sich alleine von Agrarfachleuten lösen lassen, ohne dass Vermessungsexperten eingebunden werden? Die Fallbeispiele beweisen dies! Wie lange wird sich dies der einzelne Bauer noch gefallen lassen?
Mit freundlichen Grüßen,
BR h.c. Dipl.-Ing. Rudolf Kolbe
Vizepräsident
Dipl.-Ing. Dietrich Kollenprat
Vorsitzender der Bundesfachgruppe Vermessungswesen
13.02.2013
PARLAMENTSSANIERUNG: KEINE KOOPERATION DER ARCHITEKTENKAMMER BEI GENERALPLANER-AUSWAHL
Österreichs Parlament versäumt Chance auf vorbildhaften Wettbewerb -
Kammer bleibt kritischer Begleiter im Sinne der Architektenschaft
In den kommenden Jahren soll das Parlament baulich saniert werden. Die
Parlamentsdirektion sucht zurzeit per europaweiter Ausschreibung einen
Generalplaner. Die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
hat sich im Vorfeld klar für die Durchführung eines offenen
Architekturwettbewerbs eingesetzt, denn die Generalsanierung ist ein
Prestigeprojekt mit enormer Vorbildwirkung. Das historische
Parlamentsgebäude steht nicht nur für einen Ort der Begegnung und des
Wissensaustausch, sondern ist das Zentrum der Demokratie.
Der Architekturwettbewerb steht für transparente, nachvollziehbare,
projekt- und vor allem qualitäts-orientierte Vergabe der
Planungsleistungen. Aus letztlich nicht nachvollziehbaren Gründen hat
sich die Parlamentsdirektion jedoch für ein reines Verhandlungsverfahren
entschieden. Das bedeutet, dass bei der Auftragsvergabe nicht
ausschließlich die Qualität der eingereichten Projekte beurteilt wird.
Diese klare Priorität ist bei einem Verhandlungsverfahren nicht möglich.
Es ist der Bundeskammer zwar gelungen, im Laufe der Gespräche mit der
Parlamentsdirektion bestimmte Qualitätsstandards durchzusetzen. Die
beabsichtigte Projektbeurteilungsstufe des Verfahrens führt jedoch zu
keinerlei Reihung der Projekte, bei der Entscheidungsfindung werden
quantitative und qualitative Kriterien vermengt. Insbesondere verliert
der am Ende Erstgereihte mit der Bezahlung der Aufwandsentschädigung
sein Werknutzungsrecht.
Auch die ersatzlose Streichung des Resultats des Plenarsaal-Wettbewerbs
ohne adäquate Abfindung des damaligen Siegers ist ein weiterer Grund
warum die Berufsvertretung bei der Durchführung eines
Verhandlungsverfahrens nicht kooperiert.
„Leider hat die Parlamentsdirektion mit dieser Vorgehensweise die Chance
einer Vorbildfunktion innerhalb der Republik versäumt. Daher und trotz
allen Drucks seitens des Auslobers kann die Architektenkammer ihre
aktive Unterstützung bedauerlicherweise nicht mehr zusichern. Wir werden
das Verfahren weiter kritisch begleiten.“, erklärt Georg Pendl,
Bundeskammerpräsident.
Rückfragehinweis:
Arch. DI Georg Pendl, (Interviewpartner)
Präsident der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
T.: +43 699 122 33 446 / +358 407349418
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Link zu weiteren Beiträgen:
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