Bestbieter light (a3 Baumagazin)

Das neue Bundesvergabegesetz 2017 bringt eine Reihe von signifikanten Änderungen, etwa neue Verfahrensarten wie Innovationspartnerschaften, neue Ausnahmetatbestände und Ausschlussgründe bei erheblichen oder dauerhaften Mängeln bei Voraufträgen. Wer sich eine Stärkung des Bestbieterprinzips erhofft hat, wird aber enttäuscht.

Vieles sei gut gemeint, aber nicht gut gemacht, lautet das Urteil von Strabag-Chef Thomas Birtel zum vorliegenden Entwurf des neuen Bundesvergabegesetzes. Mit seiner Meinung ist er bestimmt nicht allein, denn wer sich eine Stärkung des mit der Novelle 2015 eingeführten Bestbieterprinzips
erhofft hat, wird jedenfalls enttäuscht. So entfällt etwa für Sektorenauftraggeber, also öffentliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser oder Verkehr, die Verpflichtung zum Bestbieterprinzip.

Weiterlesen