Erst vor einem Jahr ist das Bestbieterprinzip gestärkt worden, nun wird es wieder ausgehöhlt. Dafür dachten sich die Verfasser des Gesetzesentwurfes eine Bestbieter-Mogelpackung aus: In Zukunft gilt auch jener als Bestbieter, der die niedrigsten Kosten anbietet (zB. Anschaffungs- und Wartungskosten). Die Vorstellung, dass mit einem Bestbieterverfahren gute Qualität gesucht und gefunden wird, gehört der Vergangenheit an. Für heimische KMU wird die Situation dadurch immer prekärer. Angebote, die nachweislich nicht einmal kostendeckend für den Bieter sind, dürfen künftig nicht mehr ausgeschieden werden, wenn der Bieter eine schlüssige Erklärung liefert, zB. dass er ein Referenzprojekt benötigt. Das wird den Preisverfall verschärfen und KMUs aus dem Markt drängen. Ein zeitgemäßes Bundesvergabegesetz sollte sicherstellen, dass öffentliche Aufträge mit hoher Qualität zu angemessenen Preisen vergeben werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf muss daher dringend überarbeitet werden.
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